nach §5b der Vereinbarung gemäß § 126 Absatz 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern
Wir, die Gesellschaft für Präqualifizierung im Gesundheitswesen mbH verpflichten uns, die Präqualifizierungsverfahren im Auftrag der Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherungsträger und Kostenträger entsprechend der Vereinbarung gemäß § 126 Absatz 1a SGB V in jeder Hinsicht neutral und unparteilich sowie nach geltendem Recht und den Anforderungen der geltenden Normen für Inspektionsstellen und für Stellen, die Konformität bewerten durchzuführen.
Die Entscheidungen der Präqualifizierungsstelle beruhen ausschließlich auf objektiven Nachweisen die bei der Begutachtung festgestellt wurden und nicht durch andere Interessen oder andere Seiten beeinflusst wurden.
Zur Wahrung der Neutralität und Unparteilichkeit ist unsere Aufbau- und Ablauforganisation nach internationalen Normen für Begutachtungsstellen festgelegt.